FAQ

Wo kann ich bei morgenrot einkaufen?

Unseren ersten Standort eröffnen wir im Frühjahr 2025 am Dornerplatz 6 in Wien Hernals. Der Dornerplatz liegt nicht in deiner Nähe? Keine Sorge, wir planen in den ersten drei Jahren insgesamt drei Standorte in Wien. Abhängig davon, wo unsere Mitglieder in Wien wohnen, wird der nächste Standort vielleicht schon in deinem Grätzl sein.

Wann kann ich bei morgenrot einkaufen?

Als morgenrot Mitglied kannst du bereits jetzt den Vorbestellwebshop nutzen und dich 1x wöchentlich mit firschen Leebensmitteln versorgen. Den großen morgenrot Lebensmittelladen eröffnen wir im Frühjahr 2025.

FAQ

Kann ich auch außerhalb der Geschäftszeiten einkaufen?

Ja, mit deiner Mitgliedskarte kannst du auch außerhalb der betreuten Geschäftszeiten einkaufen.

Was kostet eine Mitgliedschaft für Kund:innen?

Deine Mitgliedschaft als Kund:in in bei morgenrot kostet einmalig EUR 300,- , das entspircht 3 Geschäftsanteilen zu je EUR 100,-

Was kostet eine Mitgliedschaft für Produzent:innen und Lieferant:innen?

Deine Mitgliedschaft als Produzent:in und Lieferant:in bei morgenrot kostet einmalig EUR 1.000,- , das entspircht 10 Geschäftsanteilen zu je EUR 100,-

Wie wird man Mitglied?

Für deine Mitgliedschaft benötigen wir immer eine ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung die an uns per E-Mail an hallo@morgenrot.wien oder per Post geschickt werden können. Sobald du das Geld für deine Genossenschaftsanteile an die morgenrot eG überwiesen hast, entscheidet der Vorstand zeitnahe über deine Aufnahme.

Was bedeutet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft verschafft Miteigentümerschaft an der morgenrot eG und besteht grundsätzlich auf Unternehmensdauer. Als Mitglied hast du eine Stimme und somit Mitspracherecht in der Genossenschaft, als Ausdruck der genossenschaftlichen Selbstverwaltung. Darüber hinaus werden gewisse Produkte und Vorteile nur an Mitglieder vergeben.

Werden die Anteile verzinst?

Die Beteiligung an der Genossenschaft wird generell nicht verzinst.

Wann kommt es zu einer Gewinnausschüttung?

Grundsätzlich steht bei der Genossenschaft die Förderung der Mitglieder durch Leistungen im Vordergrund. Gemäß der Satzung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns die Generalversammlung, also wir alle. Und zwar auf Grundlage des vom Vorstand erstellten detaillierten Gewinnverwendungsvorschlags.

Wie kann der Geschäftsanteil gekündigt oder übertragen werden?

Geschäftsanteile können durch eingeschriebenen Brief unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Frist von sechs Monaten per Ende eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden. Erstmals ist eine Kündigung zum 31.12.2025 möglich.

Wenn der Vorstand der Genossenschaft zustimmt, können Geschäftsanteile auch jederzeit, also ohne Frist, an jemand anderen übertragen werden.

Was passiert bei einer Kündigung?

Eine Rückzahlung des eingezahlten Kapitals erfolgt grundsätzlich zum Nominalwertprinzip, d.h. es wird nur der Betrag ausbezahlt, der ursprünglich einbezahlt worden ist. Die Auszahlung des Betrages kann frühestens ein Jahr nach Ende der Mitgliedschaft (ab dem Wirksamwerden der Kündigung) erfolgen (Sperrjahr). Ist das Geschäftsanteilskapital durch Verluste z.B. um 10% niedriger als die einbezahlten Beträge, so kann nur ein um 10% verminderter Betrag ausbezahlt werden.

Welche Haftung haben Mitglieder in der morgenrot eG?

Bei aufrechtem Geschäftsbetrieb gibt es keine Haftung der Mitglieder. Nur im Falle des Konkurses oder der Liquidation der Genossenschaft haftet jedes Mitglied außer mit seinen Geschäftsanteilen noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe derselben („genossenschaftliche Nachschusspflicht“)

Kann vom Geschäftsanteilskauf zurückgetreten werden?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur für Verbraucher und binnen 14 Tagen ab Zugang der Information über die Aufnahme in die Genossenschaft (siehe dazu beiliegende Rücktrittsbelehrung).